Impressum / AGBs

Websitebetreiber
FTF – Fenster Türen Freund GmbH
Gewerbepark 2, 94116 Hutthurm
Tel.: 08505/869 850-0
Fax: 08505/869 850 -99
E-Mail: info@FTFreund.de
Geschäftsführer: Freund Gottfried
Sitz der Gesellschaft: Hutthurm
Handelsregister Nr.: HRB 8403, Amtsgericht Passau
Steuer-Nr.: 153 126 81401, Finanzamt Passau
Ust-IdNr.: DE280722937
Webdesign
M&W Werbeagentur Passau / Eging am See (www.mweging.de)
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Hyperlinks:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der FTF Fenster Türen Freund GmbH, Gewerbepark 2, 94116 Hutthurm gelten für die gesamten, gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Anderslautende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind nicht wirksam, sofern die Wirksamkeit nicht ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart wurde. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Gegenbestätigungen lehnen wir ausdrücklich ab. Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich durch uns bestätigt worden sind.
2. Angebotsunterlagen, Vertragsabschluss, Auftragsstornierung
Unsere Angebote sind, soweit nicht jeweils anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. An sämtlichen, für den Kunden gefertigten und diesem übergebenen Unterlagen behalten wir uns ausdrücklich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind nach entsprechender Aufforderung unverzüglich an uns zurückzugeben. Die Unterlagen sind ohne vorherige Aufforderung an uns zurückzugeben, wenn der Auftrag, auf den diese Unterlagen sich bezogen haben, nicht an uns erteilt und kein diesbezüglicher Vertrag zustande gekommen ist. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, ohne dass es hierzu einer weiteren Bestätigung durch den Kunden bedarf. Stornierungen seitens des Kunden sind, sofern wir diese nicht zu vertreten haben, lediglich mit unserer ausdrücklichen, schriftlich erklärten Zustimmung möglich. In diesem Fall sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung unter Abzug unserer ersparten Aufwendungen, mindestens jedoch 15% der Netto-Auftragssumme als Schadenersatz zu verlangen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.
3. Lieferung, Leistung, Gefahrenübergang
Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Alle zugesagten Leistungstermine setzen die vollständige Klärung aller technischen Einzelheiten des Auftrages voraus. Vorleistungen müssen seitens des Kunden frist- und fachgerecht ausgeführt sein.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn und soweit der Vertragsgegenstand teilbar ist. Die Versendung der Ware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Mangels diesbezüglicher Weisungen bestimmen wir sowohl Transportart und -weg. Versicherungen werden nur auf ausdrückliche Weisung und auf Kosten des Kunden gedeckt. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder sobald der Kunde die Ware bei uns in Empfang genommen hat.
4. Liefer- und Leistungsstörungen, Annahmeverzug
Von uns nicht zu vertretende Liefer- und Leistungsstörungen entbinden uns von zugesagten Lieferterminen oder Fristen. Sie berechtigen uns zudem, die Leistung für die Dauer der Störung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Das gilt insbesondere bei staatlichen Eingriffen, wenn die Vorlieferanten oder Zulieferer von der Lieferpflicht ganz oder teilweise entbunden, oder wenn die normalen Bezugs- oder Transportmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind.
Bei Lieferverzug hat der Kunde nur einen Anspruch auf Schadensersatz für Ausfallzeiten, die durch uns oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Der Schadensersatz ist zudem der Höhe nach auf den üblicherweise zu erwartenden Schaden begrenzt. Ersatzhöchstgrenze ist der gegenständliche Netto-Auftragswert bzw. Werklohn.
Kommt der Kunde mit der Abnahme der Ware oder der Annahme der Leistung in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Warenrücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
5. Gewährleistung
Wir geben etwaige Herstellergarantien an unsere Kunden weiter.
Der Kunde verpflichtet sich, gelieferte Ware unverzüglich nach ihrem Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Sachmängel, Falschlieferungen und/oder Mengenabweichungen sind innerhalb einer Frist von 5 Werktagen ab Übergabe oder Lieferung der Ware schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine rechtzeitige diesbezügliche Mängelanzeige oder wird die gelieferte Ware vom Kunden verbraucht, weiterveräußert oder bei seinem Auftraggeber eingebaut, ist ihre Geltendmachung ausgeschlossen.
Den Kunden trifft im Falle der Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs die alleinige Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel, für das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe oder Lieferung, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Werden unsererseits Maßnahmen zur Schadensminderung bzw. Mängelbeseitigung durchgeführt, liegt hierin kein Mängelanerkenntnis. Wir behalten uns das Recht zur Wahl zwischen Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ware vor. Eine Nacherfüllung gilt erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis der bemängelten Ware zu mindern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm ein gesetzliches Mängelgewährleistungsrecht für die Dauer von 2 Jahren zu. Bei Unternehmen verkürzt sich diese Frist auf 6 Monate. Die Frist zur Ausübung des Mängelgewährleistungsrechts beginnt jeweils mit der Übergabe der Ware an den Kunden. Etwaige Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt..
6. Haftung
Wir haften nur für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder einem unserer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt davon die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder dem Verlust des Lebens.
Soweit wir zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist der zu leistende Ersatz, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach auf den üblichen zu erwartenden Schaden begrenzt. Ersatzhöchstgrenze ist der gegenständliche Netto-Auftragswert bzw. Werklohn.
7. Zahlungen
Soweit nicht anders vereinbart sind Zahlungen vom Kunden entsprechend dem Leistungsfortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verfügen können. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Alle Unkosten der Scheckeinlösung trägt der Kunde.
Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen, solange solche Ansprüche des Kunden nicht schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Gerät der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Scheck nicht ein, sind wir – vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Verzugsschäden – berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Bei Zahlungsverzug werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Kunden unter Wegfall sämtlicher eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Kunden für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware oder Leistung bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware oder Leistung zurückzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
Der Kunde ist zum Weiterverkauf der Waren und Baustoffe im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt, tritt an uns jedoch bis zur Höhe unserer Forderungen seine sämtliche Forderungen gegenüber seinem Auftraggeber ab, insbesondere auch solche, die ihm daraus erwachsen, dass die Waren und Baustoffe mit dem im Eigentum eines Dritten stehenden Gebäude oder Grundstück verbunden werden.
Im Falle der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung der Waren und Baustoffe erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Waren und Baustoffe zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der gelieferten Ware oder Leistung zu verlangen.
9. Datenspeicherung, Datenschutz
Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Werden im Rahmen der Tätigkeiten von uns personenbezogene Daten verarbeitet, wird geltendes Datenschutzrecht beachtet. Darüber hinaus werden die notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen, um den notwendigen Datenschutz zu gewährleisten.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig ist ausschließlicher Gerichtsstand Passau.
11. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der ganz oder teilweisen unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem von uns tatsächlich Gewollten am Nächsten kommt.
Hutthurm, den 01. Juli 2017